Wappen Nüstenbach original

Seit dem 21.01.2016 ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet Nüstenbachtal, Hessental und Masseldorn in Kraft. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete am 14.10.2015 über die geplante Unterschutzstellung.

Über die Hintergründe der Unterschutzstellung informiert die Gebietswürdigung sehr anschaulich. Auf Seite 6 ist eine Karte mit Lage und Abgrenzung des Gebietes zu finden. Auskunft darüber, ob sich ein bestimmtes Grundstück innerhalb des Schutzgebietes befindet, erhält man bei der Stadt Mosbach, der Unteren Naturschutzbehörde beim Neckar-Odenwald, beim Regierungspräsidium oder beim Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - wobei im letztgenannten Fall die Richtigkeit der Auskunft nicht garantiert werden kann.

Details zur Umsetzung des Schutzzweckes (z. B. Regeln zur Bewirtschaftung, Verbote) finden sich in der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Darüberhinaus findet sich auf den Seiten der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) ein Gebietssteckbrief.